Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Absurde Logik, absurdes Rechtsverständnis...  (Gelesen 1858 mal)

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Absurde Logik, absurdes Rechtsverständnis...
« am: 23 Juni 2019, 20:15:53 »

Mein Versicherer hat meinen Vertrag wegen Nichtzahlung gekündigt, obwohl ich alles bezahlt habe. Er erwartete aber, daß ich die Prämien auch über den Beendigungstermin hinaus weiterzahle, was ich natürlich nicht einsehe. Nun hat er mich, nach verschiedenen Anläufen meinerseits die Sache zu klären, gemahnt.

Ich habe daraufhin nochmals anhand der Kontoauszüge und eines separaten Bestätigungsschreiben der Bank detailliert (per eMail !) aufgezeigt, daß von meiner Seite aus alles korrekt gelaufen ist und somit offenbar ein Fehler auf Seiten des Versicherers vorliegen muß. Dessen Reaktion:

1) In meiner eMail sei ein Schadcode festgestellt worden. Als Beweis wurde eine Kopie meiner eMail beigefügt, die einen entsprechenden Anhang zeigt. Man hat Anzeige gegen mich erstattet und werde Schadenersatz geltend machen.

2) Ich habe den Vertreter des Versicherers (dessen Besuch mir weder angekündigt, geschweige denn mit mir vereinbart war) an der Tür abgewiesen. Durch meine fehlende Kooperation liegen die zur Klärung des Vorgangs nötigen Informationen nicht vor. Die Kosten des Mehraufwands seien von mir zu tragen.

3) Werden die Ausstände / Kosten nicht binnen 1 Woche gezahlt, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet und Pfändungsmaßnahmen durchgeführt.

Tja,...  da ist man einfach nur sprachlos...
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nightnurse

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Antw:Absurde Logik, absurdes Rechtsverständnis...
« Antwort #1 am: 23 Juni 2019, 21:49:13 »

Verbraucherzentrale? Soweit ich mich erinnere, machen die (kostenpflichtig) Rechtsberatung, ich hab das vor vielen Jahren mal in Anspruch genommen*.
Anwalt ginge natürlich auch. Irgendwas, damit nicht nächste Woche Moskau Inkasso an der Tür steht O.o
Das mit der Mail klingt albern o.O

* das war so günstig mit so gutem Erfolg, daß das noch heute in solchen Dingen mein erster Gedanke ist ::) in Deinem Fall wäre aber vll. gleich ein Fachanwalt ratsam
« Letzte Änderung: 23 Juni 2019, 22:10:22 von nightnurse »
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Eisbär

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Antw:Absurde Logik, absurdes Rechtsverständnis...
« Antwort #2 am: 23 Juni 2019, 23:19:23 »

Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren hast Du Gelegenheit Widerspruch einzulegen. Wenn da was kommt, keinesfalls Termine verschlampen.
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